
Die Schweiz hat 1997 die UNO-Konvention über die Rechte der Kinder (KRK) ratifiziert. Damit sind die dort festgelegten Kinderrechte auch für die Schweiz verpflichtend. Gerade wenn es um Kinder geht, die in diesem Land wohnen, aber nicht über eine hiesige Aufenthaltsbewilligung verfügen, werden diese Rechte oft mit Füssen getreten. Zwischen dem neuen Ausländergesetz und der KRK bestehen Rechtswidersprüche.
Drei Beispiele (von vielen mehr!), wie Kinderrechte bei Kindern von Sans-Papiers oder abgewiesenen Asylbewerbenden immer wieder in Frage gestellt werden:
Die schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl-und Ausländerrecht hat sich zum Ziel gesetzt, Fälle zu dokumentieren, die durch die Anwendung der neuen Gesetze (AsylG und AuG) die Respektierung der Menschenrechte in Frage stellen. Auf ihrer Seite sind auch viele Fälle aufgearbeitet, die Kinderrechte verletzen.
http://www.beobachtungsstelle.ch